Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 11.10.2018 12:00

Tierheimleiterin zu Geldstrafe verurteilt

Der Amtsgerichtsdirektor ließ sich in viereinhalb Stunden Verhandlung und mit der Anhörung von sieben Zeugen lange Zeit, die genauen Umstände und Abläufe an der Lechleite zu beleuchten. In seiner Urteilsbegründung erklärte er, Bitzl sei keine bewusste Tierquälerin, aber die „personifizierte Tierliebe” könne er auch nicht erkennen.

Konkret ging es um zwei Hunde, Cäsar und Bruno. Cäsar kam im Sommer 2017 ins Tierheim, weil sein Herrchen verstorben war. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits extrem schlechte Zähne. Der 13-jährige Mops-Mischling wog bei 35 Zentimetern Länge 30 Kilogramm, was Gerlinde Bitzl in Absprache mit der beim Tierheim fest angestellten Tierärztin zu der Entscheidung kommen ließ, das Tier erst dann unter Narkose zu behandeln, wenn es etwas abgespeckt hat, um das vermeintliche Risiko zu minimieren. Die Veterinärin war als Zeugin geladen und bestätigte zunächst die Aussage der Tierheimleiterin, relativierte aber später ihre Ausführungen: „Hätte man es gleich gemacht, hätte man seinen Zustand verbessern können.”

Noch bevor es zur geplanten Operation am Gebiss des Hundes gekommen war, wurde der Mops vermittelt und landete sofort auf dem OP-Tisch eines anderen Tierarztes. Dieser sagte gestern: „Sowas habe ich noch nicht oft gesehen.” Dem Vierbeiner wurden elf Zähne gezogen und der Mediziner revidierte die Theorie, ein dicker Hund hätte ein größeres Risiko, nach einer Narkose nicht mehr aufzuwachen. Das Gegenteil sei der Fall: „Bei schwereren Tieren nimmt man weniger Narkosemittel, weil das Fett Probleme machen kann.”

Der Hund Bruno kam Ende Mai 2016 aus Rumänien nach Derching. Er sei bei Ankunft bissig gewesen und habe sich bei der Erstuntersuchung nur schwer bändigen lassen. Der Grund waren stark entzündete Ohren, die vollkommen verdreckt und vermilbt waren und dem Tier offenbar starke Schmerzen bereiteten. Bruno bekam Antibiotikum und wurde später in Starnberg operiert, da sich die Erkrankung als chronisch erwies und nicht in den Griff zu bekommen war. Nach „langer Wundheilung” habe sich Bruno laut Tierärztin gut erholt. Im Sommer 2017 hatte er eine blutige Verletzung am Ohr. Die Veterinärin schlug eine Biopsie vor, die Bitzl auf die Zeit nach dem Urlaub der Ärztin verschieben wollte. Danach war der Hund allerdings weg, die „Tierhilfe Hoffnung”, die den Hund gebracht hatte, habe ihn wieder abgeholt, weil sie die Zustände in der Lechleite nicht in Ordnung fand, erklärte die Tierärztin. Eine Kollegin, die Bruno als nächstes zu Gesicht bekam, erklärte dem Gericht, er sei in einem schlimmen Zustand gewesen, den man hätte bemerken müssen.

Letztlich musste das Gericht klären, ob durch das Verhalten von Gerlinde Bitzl zwei Hunden unnötigerweise Schmerzen zugefügt wurden. Richter Walter Hell sah dies gegeben, ebenso Rechtsreferendar Matthias Eberl von der Staatsanwaltschaft, der 5600 Euro Strafe forderte. Bitzls Verteidiger Stefan Mittelbach plädierte auf Freispruch. Ihre Liebe zu Tieren sei unbestritten, sie habe kein Motiv, sie zu quälen und habe nur den Rat der Tierärztin befolgt. Darum, Geld zu sparen, sei es ihr ebenfalls nicht gegangen, da die Kosten der Behandlungen wegen der Festanstellung der Veterinärin abgedeckt gewesen seien, womit der strafrechtliche Vorwurf für ihn ausschied. Der Verteidiger sprach auch „die lakonischen Bemerkungen, das Lachen und an den Pranger stellen” von Gerlinde Bitzl durch die Zuhörer im vollen Gerichtssaal an. Richter Hell hatte das Publikum bereits zuvor um Contenance gebeten. Auch das Medieninteresse an dem Prozess in Aichach war groß. Neben der Presse, waren Radio und Fernsehen mit Reportern vor Ort. Dem Vernehmen nach sollen aktuell weitere Ermittlungen gegen Bitzl wegen Tierschutzgesetzverstößen laufen.

Wie es mit dem einzigen Tierheim im Wittelsbacher Land, das aktuell rund 20 Hunde, mehrere Katzen und Hasen betreut, weitergeht, steht in den Sternen. Bitzl hat sei 2017 keine Genehmigung als Leiterin, sie wird lediglich geduldet. Hell legte der 83-Jährigen ans Herz, die Leitung „in jüngere Hände zu geben”. Richter Hell: „Ihr Verhalten trägt die Handschrift einer Kauffrau”


Von Wolfgang Glas
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