Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 19.09.2018 12:00

Trennung nicht akzeptiert

Im Sommer des vergangenen Jahres hatte die Frau die Beziehung mit dem 19-Jährigen beendet. Von August 2017 bis März dieses Jahres hat der wiederum dennoch weiterhin den Kontakt zu ihr gesucht.

Zunächst drohte er telefonisch und per Nachrichten, ihrer Familie und Bekannten von der Affäre zu erzählen, wenn sie sich nicht weiterhin mit ihm treffen würde.

Die Frau ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Es erfolgte telefonisch eine sogenannte Gefährderansprache durch einen Polizeibeamten, der vor Gericht als Zeuge geladen war. Der erklärte dem Angeklagte dabei, dass es sich bei Nachstellung um psychische Gewalt und eine Straftat handle. Davon zeigte sich der junge Mann zunächst unbeeindruckt. Seiner Ex-Geliebten drohte er nun: „Ich zeige deine Nacktbilder.”

Bei einer Zeugenvernehmung im Januar war der Angeklagte laut des Polizisten „sehr emotional”. Über die Geschädigte sagte der 19-Jährige damals: „Eigentlich ist sie eine Hure.” Noch bis März dieses Jahres ließ er allerdings nicht davon ab, die Frau telefonisch zu kontaktieren.

„Früher war ich wie verrückt, aber jetzt weiß ich, dass das nicht gut war”, erklärte der Mann vor Gericht, wo er teilweise von einem Dolmetscher unterstützt wurde. Schon zu Beginn der Verhandlung machte die Richterin deutlich: „Denken Sie dran: Nein ist ein ganz wichtiges Wort, gerade bei Frauen.”

Jugendgerichtshelferin Conny Metz berichtete, dass der Angeklagte von seinen Mitbewohnern als umgänglich, freundlich, zurückgezogen, beizeiten aber auch impulsiv beschrieben werde. Laut eigener Angaben sei er noch nie in eine Schlägerei verwickelt worden, wisse sich aber verbal zu wehren. Der junge Mann hat seit August eine Arbeitserlaubnis und ist momentan auf Jobsuche. Zuvor hat er einen Deutschkurs und mehrere Praktika absolviert, bis vor einer Woche hatte er auch noch eine Arbeitsstelle, die er aber aufgrund von Unstimmigkeiten mit seinem Chef und einer Verletzung am Knie gekündigt habe, wie er erzählte. Die Jugendgerichtshelferin erklärte, der Angeklagte habe ihr gegenüber zu verstehen gegeben, dass ihm sein Verhalten im Nachhinein leid tue. Sie empfahl, ihn nach Jugendstrafrecht zu einer Gesprächsweisung beim Brücke-Jugendhilfe-Verein zu verurteilen.

Rechtsreferendar Lukas Krukow erklärte, der Angeklagte zeige sich geständig, reuig und grundsätzlich friedfertig. Gegen ihn spreche aber, dass er auch noch nach der Ansprache und nach der Vernehmung durch die Polizei die Nachstellung fortsetzte. Krukow plädierte für die Staatsanwaltschaft auf mindestens drei, maximal fünf Stunden Gesprächsweisung und 80 gemeinnützige Arbeit.

Richterin Eva-Maria Grosse hielt sich in ihrem Urteil an die empfohlene Gesprächsweisung, ließ in Bezug auf den Arbeitsdienst aber Milde walten und verhängte nur 64 Stunden, sprich acht Tage.

Sie empfahl dem 19-Jährigen, sich in die Lage des Opfers zu versetzen, das immer noch unter der Nachstellung leide, und in Zukunft andere Wege zu suchen, mit Trennungsschmerz umzugehen. „Gerade in der Liebe können schlimme Straftaten passieren, wegen denen man im Gefängnis landet.” Der junge Mann nahm das Urteil an, es ist somit rechtskräftig. „Nein ist ein ganz wichtiges Wort, gerade bei Frauen”


Von Nayra Weber
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