Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 05.09.2018 12:00

Mann beleidigt, bespuckt und schlägt 13-Jährigen

Was im November vergangenen Jahres in einem Ort im nördlichen Landkreis passierte, stellt sich tatsächlich als eine Lappalie dar. Der Angeklagte war mit seinem achtjährigen Sohn auf dem Fahrrad unterwegs. Es dämmerte, als der 13-Jährige und einige Freunde ebenfalls mit dem Fahrrad um die Ecke schossen, unbeleuchtet und offenbar knapp vor den beiden.

Der 53-Jährige sprach davon, er und sein Sohn seien „genötigt gewesen” anzuhalten, außerdem habe er seinen Sohn in der Folge beschützen wollen: „Die wollten ihn ausbremsen.” „Sie stellen das dar, als ob sie einer Gruppe gewaltbereiter Jugendlicher gegenübergestanden hätten. Das waren halt ein paar Jungs, die unaufmerksam waren”, meinte Grosse.

Statt weiterzufahren, beschimpfte und beleidigte der Angeklagte jedenfalls den 13-Jährigen, der als Letzter um die Ecke gekommen war. Als aus dessen Richtung auch einige Beleidigungen zurückflogen, verfolgte der Mann die Gruppe, zog einen der Jungs vom Fahrrad und drohte dem 13-Jährigen. Vollends eskalierte die Situation, als einige Zeit später die Gruppe zum Haus des Angeklagten fuhr, um zu sehen, wo er wohnt. Der Streit ging weiter, der Bub machte sich aus dem Staub, der Mann holte sein Rad und verfolgte ihn. Etwas weiter entfernt hatte er den Buben eingeholt, bespuckte ihn, drückte ihn so fest gegen einen Holzzaun, dass eine Latte herausbrach, und schlug ihn mit der Faust zweimal ins Gesicht. Außerdem soll er gedroht haben, ihn nochmals zu schlagen, wenn er seinen Eltern von dem Vorfall erzähle.

Als eine Bekannte der Familie des Buben mit dem Auto zufällig vorbeikam, hupte sie, stieg aus und versuchte, die Situation zu beruhigen, während die beiden Kontrahenten sich offenbar noch weiter beschimpften.

Im Wesentlichen bestätigte der 53-Jährige die Anklage. Er nannte sein Verhalten eine Kurzschlussreaktion, berief sich auf einen Schutzinstinkt gegenüber seinem Sohn, wollte allerdings nur mit dem Handrücken, nicht mit der Faust geschlagen haben. Der Zaun sei zudem morsch gewesen, auch die erste Beleidigung sei nicht von ihm ausgegangen. Als die körperlichen Folgen für den 13-Jährigen - Prellungen und Blutergüsse -, vor allem aber die seelischen Folgen angesprochen wurden, verwies der Mann auf die „Folgen”, die alles für ihn habe. Mehrfach erwähnte er auch, er habe sich gleich danach entschuldigt. Die Frau, die zu dem Vorfall gekommen war, erinnerte sich, er habe gegenüber dem Jungen lediglich gemeint: „Schwamm drüber.”

Allesamt Verhaltensweisen, die dazu führten, dass Richterin Grosse, Staatsanwältin Melanie Ostermeier und Nebenklagevertreter Dr. Florian Englert dem Mann die Reue nicht abnehmen wollten, obwohl er sich in der Verhandlung zweimal ausdrücklich entschuldigte - „Es ist eine Schande, es tut mir aufrichtig leid” - und nach der Verhandlung nochmals persönlich bei den Eltern des Jungen. „Sich selbst in die Opferrolle zu stellen und auch noch das eigene Kind zur Verteidigung anzuführen,” das mache ihn sprachlos, meinte Englert, womit er der Dritte im Bunde war, nachdem auch die Staatsanwältin „keine Worte” für das Verhalten des Angeklagten finden konnte.

Sowohl die Bekannte, die zu dem Vorfall gekommen war, wie auch der Polizeibeamte, der ihn kurz nach dem Geschehen vernommen hatte, gaben an, der 13-Jährige sei „völlig durch den Wind” gewesen. Auch als er vor Gericht vernommen wurde, war offensichtlich, dass er alles noch nicht ganz verarbeitet hat. Sein Vater gab an, als sein Sohn ihn kurz nach dem Vorfall angerufen habe, habe er erst beim sechsten oder siebten Versuch darüber sprechen können.

Obwohl für den Angeklagten sprach, dass er zumindest ein Teilgeständnis abgelegt hatte und er sich bisher noch nie etwas zu schulden hat kommen lassen, stand Verteidigerin Carina Grübl dennoch auf verlorenem Posten, als sie versuchte, es bei einer Geldstrafe bewenden zu lassen. Neben der Bewährungsstrafe muss er 2000 Euro an den Bunten Kreis zahlen. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs einigten sich die beiden Parteien vor Gericht zudem auf eine Schmerzensgeldzahlung von 1500 Euro. Gericht glaubt Angeklagtem Reue nicht


Von Nayra Weber
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