Dann greift die 10-H-Regelung. Bei der Höhe von knapp 250 Metern, mit denen die Firma UKA aus Meißen bei Oberwittelsbach plant, haben sich die Anlagen damit wohl erübrigt. Der Abstand zu Oberwittelsbach, Allenberg, Ober- und Untermauerbach liegt bei den in Frage kommenden Flächen zwischen 1000 und 1300 Metern. Auch die Fläche nördlich von Hiesling, für die sich UKA nach Aussage der Tochterfirma Vensol ebenfalls interessiert, dürfte sich erledigt haben. Die Aufhebung bedeutet im Übrigen nicht, dass grundsätzlich keine Windräder in Aichach mehr gebaut werden können. Allerdings wäre dazu dann die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Das obliegt dem Stadtrat, und angesichts der derzeitigen Diskussionslage ist kaum anzunehmen, dass er sich dafür entscheidet. Auf der dritten ausgewiesenen Vorrangfläche bei Blumenthal stehen bereits die Windräder der Energiebauern GmbH.