Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 22.02.2018 12:00

An der Seite der Richter: Die Tätigkeit der Schöffen

Schöffen   sind Ehrenamtliche, die zusammen mit dem Berufsrichter über ein Urteil entscheiden.	Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Schöffen sind Ehrenamtliche, die zusammen mit dem Berufsrichter über ein Urteil entscheiden. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Schöffen sind Ehrenamtliche, die zusammen mit dem Berufsrichter über ein Urteil entscheiden. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Schöffen sind Ehrenamtliche, die zusammen mit dem Berufsrichter über ein Urteil entscheiden. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Schöffen sind Ehrenamtliche, die zusammen mit dem Berufsrichter über ein Urteil entscheiden. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)

Eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr steht zur Debatte, das Urteil obliegt daher nicht allein der Berufsrichterin. Nachdem die Zeugen befragt und die Plädoyers gehalten wurden, verkündet Eva Grosse: „Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück”. Sie erhebt sich, gefolgt von den beiden Jugendschöffen Brigitte Bahmer aus Kissing und Klaus Sedlmeir aus Ried. Sie sind mitverantwortlich für das Urteil, das den jungen Syrer erwartet. Seit Dezember saß er in Neuburg im Gefängnis. Ob er dort bleiben muss, wird im Hinterzimmer beraten. Was dort genau besprochen wird ist Geheimsache. Fest steht aber: Gegen den Willen beider Schöffen kann niemand verurteilt werden. Die Ehrenamtlichen könnten also den Richter überstimmen.

Walter Hell ist das noch nicht passiert. „Im Regelfall tauscht man Argumente aus und berät sich friedlich”, erklärt der Direktor des Aichacher Amtsgerichts im Gespräch mit unserer Zeitung. Laut Hell spielen auch die Expertise des Richters und dessen juristische Ansätze eine Rolle in der Beratung.

„Geht es aber um Glauben oder Nicht-Glauben, sprechen hier Menschen mit Menschen”, erzählt der Richter. Wenn Aussage gegen Aussage steht, ist die Meinung der Schöffen wichtig für die Verurteilung. Hier sei es unerheblich, welchen beruflichen Hintergrund die Schöffen haben. Menschenkenntnis und Intuition sind nicht nur die Sache der Juristen. Protokollführer Mario Pettinger bezeichnet juristische Vorkenntnisse daher sogar als „Ausschlusskriterium” für das Amt des Schöffen. Am Amtsgericht ist er für die Koordinierung der anstehenden Schöffenwahl im Landkreis Aichach-Friedberg zuständig. Für den Zeitraum von 2019 bis 2023 werden die Erwachsenen- und Jugendschöffen an Amts- und Landgerichten bundesweit gewählt. Jugendschöffen werden den Jugendrichtern, Erwachsenenschöffen den Erwachsenenrichtern zur Seite gestellt. Wählbar sind alle deutschen Staatsbürger, die am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Auch Vorstrafen sind ein Ausschlusskriterium. Interessenten können sich bei der Verwaltung ihrer Heimatgemeinde melden. Die Meldefristen können variieren.


Von Bastian Brummer
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