Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 05.01.2018 12:00

Pflicht ohne Verpflichtung?

Das Wort „Pflicht” hingegen ist in diesem Zusammenhang eher verwirrend. Gesetzlich ist die Anbringung des Rauchmelders vorgeschrieben. Kontrollen wird es jedoch vorerst keine geben, wie Polizeihauptkommissar Peter Löffler von der Aichacher Polizei erklärt. Allein die Frage nach möglichen Kontrollen hatte im Wittelsbacher Land Fragen aufgeworfen, die sich findige Betrüger zunutze machten. So hatten Hausbesitzer aus Zahling im November von vermeintlichen Kontrolleuren berichtet. Die hätten angegeben, die Rauchmelder auf eine korrekte Anbringung und Funktionsweise untersuchen zu wollen. Löffler warnt vor derartigen Betrugsversuchen.

„Relevant wird die Rauchmelderpflicht erst im Falle einer Brandermittlung”, sagt Peter Löffler. Stelle sich nach einem Brand heraus, dass gar kein Rauchmelder vorhanden war, sei das in jedem Fall ein Indiz, das in einer Ermittlungsakte aufgeführt wird.

Zu allererst muss gesagt werden, dass die Rauchmelderpflicht eine baurechtliche Vorgabe darstellt. Brennt es nun in einem Haus ohne funktionierenden Rauchmelder und Schaden entsteht, sind die Versicherungen gefragt, vermutet Peter Löffler. Kommen die aber auch dann für Brandschäden auf, wenn kein Rauchmelder angebracht war respektive nicht funktionierte?

Der Rauchmelder warnte die Bewohner, und größere Schäden wurden vermieden. Anhand derartiger Ereignisse, verbunden mit diversen Kampagnen und Infoveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis, appelliert Happach an die Vernunft der Bürger und setzt auf Vertrauen. Die Rauchwarnmelderpflicht hält er für sinnvoll. „Es geht schließlich um Menschenleben”, betont der Kreisbrandrat. „Ich hoffe, dass sie jeder im Haus aufhängt.”


Von Bastian Brummer
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