Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.03.2017 12:00

Asylbewerber droht Helferin mit Messer

Das Gericht hatte zu klären, ob der Mann eine Mitarbeiterin des Landratsamts Aichach-Friedberg im August vergangenen Jahres mit einem Messer bedroht oder die junge Frau die Situation missverstanden hatte.

Als sie im August 2016 mit einem Kollegen in eine Asylbewerberunterkunft nach Dasing gekommen war und an die Tür des Nigerianers geklopft hatte, habe der Mann ruckartig geöffnet und sie sofort angeschrien. Er wolle nicht umziehen und sie habe nicht an seine Tür zu klopfen, soll der 35-Jährige äußerst aggressiv gerufen haben. Einen Moment später sah die 21-Jährige, dass der Nigerianer ein Messer in der Hand hielt und dieses auf sie richtete. „Ich bin sofort die Treppen zu meinem Kollegen heruntergerannt”, erklärte sie unter Tränen. Bis dahin habe sie habe noch nie Angst während der Ausübung ihres Jobs gehabt, aber jener Tag im August hänge ihr noch heute nach. Der Kollege, der gestern ebenfalls als Zeuge aussagte, hat nur einen „extrem lauten Schrei, der einem das Blut in den Adern gefrieren lässt”, gehört. Wenig später sei der Angeklagte lachend die Treppe heruntergekommen, mit besagtem Messer in der einen und einem Brotlaib in der anderen Hand. Er sagte, er sei gerade dabei gewesen sich ein Frühstück herzurichten und fragte, warum die Frau davongelaufen sei.

Das versuchte der Angeklagte, der sich mithilfe eines Übersetzers verständlich machte, auch dem Gericht glaubhaft zu machen. Sein Verteidiger war unentschuldigt nicht zu der Verhandlung gekommen, sodass der Asylbewerber sich selbst vertrat. In seinen Ausführungen zu dem Vorfall im Sommer 2016 betonte er, die Situation mit dem Messer sei missverstanden worden, er habe es auch nicht waagrecht auf die Frau gerichtet. Vielmehr sei es an seinem ausgestreckten Arm gehangen. Dieser Theorie schenkte das Gericht keinen Glauben.

Walter Hell sah es als erweisen an, dass sich der Nigerianer, der seit 2014 in Deutschland lebt, einem Umzug von Dasing nach Kissing entgegenstellen wollte und zudem nicht wünschte, dass jemand bei ihm klopft. „Das wollten Sie nachdrücklich durchsetzen.” In der Urteilsverkündung machte er dem Mann deutlich, dass es nicht sein könne, dass „eine Mitarbeiterin unseres Staats, die Sie unterstützen will und Ihnen helfen möchte, Angst bei ihrer Arbeit haben muss”.

Mehr dazu lesen Sie in der Ausgabe der AICHACHER ZEITUNG vom 23. März 2017.


Von Wolfgang Glas
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