Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 21.01.2017 12:00

Flüchtlinge: Defizit bei Arztkosten steigt

Fakt ist: Laut AOK Bayern reicht die finanzielle Unterstützung des Bundes aktuell nicht ansatzweise aus, um die Kosten für die medizinische Versorgung von anerkannten Asylbewerbern zu decken. Das bestätigt Michael Leonhart von der AOK Bayern auf Nachfrage unserer Zeitung.

Zur Information: Flüchtlinge, die einen Aufenthaltsstatus haben, aber noch nicht erwerbstätig sind, leben in der Regel von Langzeitarbeitslosengeld, sogenanntem Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV genannt.

Derzeit zahlt der Bund für Arbeitslosengeld-II-Empfänger 90 Euro monatlich an die Kassen. Dies langte bei weitem nicht aus, um die angefallenen Gesundheitskosten zu decken, erklärt AOK-Sprecher Michael Leonhart.

Aus Sicht von Jakob Berger, regionaler Vorstandsbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB), Bezirk Schwaben, sind die derzeit monatlich 90 Euro, die die Bundesagentur den Krankenkassen für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger zahlt, durchaus ausreichend. Berger zufolge sind nämlich überdurchschnittlich viele Flüchtlinge jung. Zudem erhielten sie keine „medizinische Luxusversorgung”.

Wie die AOK Bayern bestätigt, haben Asylbewerber in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts ohnehin nur einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Leistungen. Dieser umfasst die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen und Schwangerschaft einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln. Zur Grundversorgung zählen auch alle amtlich empfohlenen Schutzimpfungen. Mediziner Jakob Berger zufolge sind Flüchtlinge nicht kränker als deutsche Patienten.

Allerdings, räumt Berger ein, dauere die Anamnese länger, also das Behandlungsgespräch, um herauszufinden, wo genau es fehlt. „Rein wirtschaftlich gesehen, darf ein solches Gespräch nicht länger als ein, zwei Minuten dauern”, erklärt der Meitinger Mediziner. „Bei einfachen, eindeutigen Fällen holt man die Zeit herein, die man dann für Patienten mit mehr Behandlungsbedarf benötigt”, so Berger.

Übrigens: Personen, die sich weniger als 15 Monate in Deutschland aufhalten, besitzen keinen Krankenversicherungschutz im eigentlichen Sinne. Für ärztliche Behandlungen stellt das Landratsamt Krankenscheine aus. Heißt konkret: Die Ämter können Behandlungen auch ablehnen, die Ärzte ausdrücklich empfehlen. Im Landkreis Aichach-Friedberg kam es auf Nachfrage unserer Zeitung bisher nur zu einigen wenigen Ablehnungen.

Im vergangenen Jahr ergaben sich Kosten für Arztbehandlungen von Asylbewerbern, die noch keine 15 Monate in Deutschland sind, in Höhe von rund einer Million Euro. Das erklärte Landratsamtssprecher Wolfgang Müller auf Anfrage.

Welche Erkrankungen genau behandelt wurden, hält die Landkreisbehörde Aichach-Friedberg statistisch nicht fest. Wolfgang Müller zufolge gab es im vergangenen Jahr aber beispielsweise 25 Personen, die sich in psychotherapeutischer Behandlung befanden.

Mehr dazu lesen Sie in der Ausgabe der AICHACHER ZEITUNG vom 21. Januar 2017


Von Thomas Winter
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