Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.12.2016 12:00

Kinderfest nicht vor den Kommerzkarren spannen

Von 2017 bis 2019 wird es den traditionellen Veitsmarkt im Juni und den Simon- und Judäimarkt im Oktober geben. Außerdem den Spargel- und Spezialitätenmarkt im April, 2019 könnte er auch mit der Gewerbeausstellung Wila zusammenfallen, die alle zwei Jahre stattfindet und auch mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden ist.

Ende August findet 2018 und 2019 außerdem der Bartholomäus-Markt statt. Ein Termin (mitten in den Sommerferien), mit dem die Einzelhändler offenbar nicht ganz glücklich sind. Ihr Vorschlag, stattdessen im Jahr 2018 am 23. September einen Kindertag mit offenen Geschäften zu veranstalten, fiel durch. Das Landratsamt erklärte das schlicht für unzulässig, weil es sich weder um einen Markt noch eine Messe handele. Beides sind Voraussetzungen für die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags.

Bei der Diskussion im Ausschuss wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Aga die Zusammenhänge umgedreht habe. Es gehe nicht darum, Veranstaltungen zu schaffen, um die Geschäfte aufmachen zu können, sondern die Einzelhändler können auch aufsperren, wenn ein Markt stattfindet.

Selbst wenn es rechtlich möglich gewesen wäre, hätte beispielsweise SPD-Fraktionschef Karl-Heinz Schindler nicht zugestimmt. Er fand es unmöglich, ein Kinderfest zu machen, damit die Läden öffnen können. Auch Klaus Bleis (FWG) kritisierte, dass man offenbar „krampfhaft etwas erfinden” wolle, um Geschäfte zu machen. Verständnis für das Ansinnen der Aga hatte lediglich Wirtschaftsreferentin Kristina Kolb-Djoka (SPD).


Von Berndt Herrmann
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