Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 01.07.2016 12:00

Eventmanager beleidigt Taxifahrer

Vor Gericht erzählte der 33-Jährige, wie es dazu kommen konnte, dass er in einer Konfliktsituation „in sehr jugendtypische Verhaltensmuster” zurückfiel, wie er es nannte. Demnach hatte er 2,4 Promille Alkohol im Blut, als er an einem Sonntagmorgen im Februar gegen 7.30 Uhr als Fahrgast in einem Taxi zwischen Stätzling und Friedberg unterwegs war. Trotz seiner Übelkeit habe der Taxifahrer auf seine Bitte hin nicht angehalten und sogar noch die Tür verschlossen. Er hielt es für möglich, dass er dermaßen lallte, dass der Taxifahrer gar nicht verstand, dass er ihn bat, anzuhalten. Irgendwann aber tat er es doch, der 33-Jährige stieg aus und ging hinter den Wagen. „Da kam der Taxifahrer mir mit einem Schlagstock nach. Wahrscheinlich dachte er, ich will weglaufen.” Der Angeklagte verstand, dass er Strafe verdient hat, jedoch beklagte er die Höhe des gegen ihn ergangenen Strafbefehls über 3600 Euro. Er habe sich im Herbst mit einer Eventagentur selbstständig gemacht, im März sei das Unternehmen eine UG & CoKG geworden. Sein Geschäftsführervertrag weise ein Gehalt von 450 Euro aus.

Die Strafe rabattierte sich auf 60 Tagessätze zu je 20 statt 60 Euro. Normalerweise wird eine Beleidigung nicht so hart geahndet, zu rechnen wäre eher mit zehn bis 20 Tagessätzen. Der 33-Jährige aber ist vorbestraft wegen Beleidigung, Betrugs und Menschenhandels.


Von Monika Grunert Glas
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