Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 11.05.2016 12:00

Saftige Strafen für Hüttenzündler

Die Bayerhütte  befand sich seit 1934 im Wald zwischen Untergriesbach und Untermauerbach. Sie fiel Vandalismus durch Jugendliche zum Opfer. Aktuell steht nur noch der gemauerte Kamin samt Ofen. 	Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Die Bayerhütte befand sich seit 1934 im Wald zwischen Untergriesbach und Untermauerbach. Sie fiel Vandalismus durch Jugendliche zum Opfer. Aktuell steht nur noch der gemauerte Kamin samt Ofen. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Die Bayerhütte befand sich seit 1934 im Wald zwischen Untergriesbach und Untermauerbach. Sie fiel Vandalismus durch Jugendliche zum Opfer. Aktuell steht nur noch der gemauerte Kamin samt Ofen. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Die Bayerhütte befand sich seit 1934 im Wald zwischen Untergriesbach und Untermauerbach. Sie fiel Vandalismus durch Jugendliche zum Opfer. Aktuell steht nur noch der gemauerte Kamin samt Ofen. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Die Bayerhütte befand sich seit 1934 im Wald zwischen Untergriesbach und Untermauerbach. Sie fiel Vandalismus durch Jugendliche zum Opfer. Aktuell steht nur noch der gemauerte Kamin samt Ofen. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)

30 Jahre lang gehörte die Hütte Franz Wagner, zuvor besaßen sie Stammgäste des gleichnamigen Lokals. Nach diesen trug sie den Namen Bayerhütte. Nicht allzu lange, bevor sie ein Raub der Flammen wurde, hatte Wagner sie hergerichtet. Sie bestand aus fünf bis zehn Zentimeter dicken Rundhölzern, hatte einen gemauerten Kamin und einen Eisenofen. Der Aufenthaltsraum innen maß rund zehn Quadratmeter. Auf einer Art Veranda standen eine Bank und ein Tisch. Auch ein acht Quadratmeter großes Gerätelager gehörte zu dem Gebäude. Die Hütte war mit einer doppelwandigen Eingangstür mit Zylinderschloss gesichert, das Fenster war vergittert und hatte Läden. Doch die Jugendlichen, die sich am Nachmittag des 28. Dezembers im Wald trafen, waren pfiffig: Sie deckten das Dach ab und stiegen so in die Hütte ein.

Der Reihe nach berichteten die fünf Angeklagten gestern Richter Axel Hellriegel als Vorsitzendem des Jugendschöffengerichts, was sich vor rund fünf Monaten zugetragen hatte. Per What's App nahmen die Jugendlichen miteinander Kontakt auf und verabredeten sich im Wald bei Untergriesbach: Drei 14-Jährige, ein 15-Jähriger, ein 13-Jähriger und der, der nun die höchste Strafe erhielt. Der jetzt 19-Jährige galt als Drahtzieher und derjenige, der die anderen angestachelt hat. Damals, so gestand er, habe er seinen jüngeren Kumpels erzählt, die Hütte gehöre seinen Eltern und solle abgerissen werden. Tatsächlich besitzen seine Eltern in der Nähe Wald, so dass die Story den Kids zunächst glaubhaft erschien. Den Schlüssel, so fabulierte der ältere weiter, habe sein Vater, der aber sei in der Arbeit.

Zunächst entfachte der angebliche Sohn des Besitzers in einer Regentonne aus Metall, die direkt an der Hüttenwand stand, aus Brennholz ein Feuer. Zu diesem Zweck hatte er von zu Hause Spiritus und Grillanzünder geholt. Als die Flammen auf einen Verandabalken übergriffen, löschten die Burschen ihn. Das, so der Richter später in seiner Urteilsbegründung, mache deutlich, dass die Clique nicht beabsichtigt habe, die Hütte abbrennen zu lassen. Deshalb handle es sich um fahrlässige Brandstiftung.

Nach einiger Zeit ging den Buben das Brennmaterial aus. Der jüngste, der sich nun nicht vor Gericht zu verantworten hatte, stieg als erster aufs Dach. Gemeinsam wurde dieses abgedeckt, die Holzlatten darunter traten die Jugendlichen ein. Das Schöffengericht verurteilte nach rund vierstündiger Verhandlung den 19-jährigen Haupttäter zu einem Jahr und zwei Monaten Jugendstrafe auf Bewährung sowie zwei Wochen Arrest und 80 Stunden Hilfsdienste. Ihm wurden schädliche Neigungen attestiert, weil er nach Anklageerhebung mit einem gestohlenen Radl erwischt wurde und zwei Tage vor dem Hüttenbrand einen Jägerstand beschädigt hatte. Er muss zudem eine Therapie machen. Je nach Beteiligung an der nächtlichen Randale erhielten ein 15-Jähriger zwei Wochen Arrest, 40 Hilfsdienste und die Weisung, drei Gespräche zum Thema Gruppendynamik zu führen, ein weiterer eine Woche Arrest, 40 Stunden Sozialdienst und die gleiche Gesprächsauflage. Der Dritte im Bunde wurde genauso bestraft, nur sieht das Gericht bei ihm keinen Anlass für Therapiegespräche, da er schon einen Erziehungsbeistand hat und Maßnahmen laufen. Der vierte Junge macht seinen QA und hat schon eine Lehrstelle. Er hat zwar am wenigsten angestellt, ist aber vorgeahndet. Deshalb muss er eine Woche in Arrest, 56 Stunden arbeiten und drei Gespräche zum Thema Freundeskreis führen. Über das Dach in die Hütte eingestiegen


Von Monika Grunert Glas
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