Was geht die IHK Kunst an?
Aichach-Friedberg – Im Allgemeinen kann man den Deutschen ja nicht nachsagen, dass sie etwas gegen Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden hätten. Doch in der Industrie- und Handelskammer werden Unternehmer nicht freiwillig Mitglied, sie sind dazu gezwungen. Egal, ob ihnen alles gefällt, was die IHK so macht – der Mitgliedsbeitrag ist fällig. Manche wehren sich dagegen, wie beispielsweise Ulrich Britzelmair (CNC Sielenbach). Jetzt hat seine Kritik Unterstützung durch ein Gerichtsurteil gefunden.
Britzelmair hat unter anderem auch deswegen etwas gegen seine Zwangsmitgliedschaft in der IHK, weil er meint, die Kammer gebe Geld aus für Dinge, die sie nichts angingen, überschreite also ihre Aufgabenbereiche. Zudem verwehrt sich unter anderem die IHK Schwaben seit Jahren gegen eine Prüfung durch den Bayerischen Rechnungshof. Argument: Man werde schließlich von der Rechnungsprüfungsstelle der Kammern in Bielefeld kontrolliert. Diese aber ist in Trägerschaft der Kammern selbst.
Jetzt freut sich Ulrich Britzelmair. Denn es gibt ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 8 C 5.09). Die Kammern müssen ihr Finanzgebaren unabhängig durchleuchten lassen. Nach viereinhalb Jahren, in denen der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) darum kämpfte, in die Bücher gucken zu dürfen, hat er nun gewonnen. Die Klage der IHK Schwaben gegen die Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung ist in letzter Instanz erfolglos geblieben.
Britzelmair ist kein Kunstbanause, doch wofür er Geld ausgibt, möchte er gern selbst bestimmen. So missfällt ihm, dass die IHK Augsburg-Schwaben Räume ihrer Akademie kostenlos für ein Wolfgang-Lettl-Museum zur Verfügung stellt. Der Künstler hatte sich Anfang der 90er Jahre bereit erklärt, der Stadt sein surreales Lebenswerk als Dauerleihgabe zu überlassen, wenn sich geeignete Räume fänden. Als die IHK 150-jähriges Bestehen feierte, wurde das Lettl-Atrium ins Leben gerufen. Gezeigt werden rund 160 Exponate.
Wird der Rechnungshof dieses Mäzenatentum kritisieren? Auch anderswo gefallen sich Kammern als Förderer der schönen Künste. In Duisburg beispielsweise schubste die IHK die Lehmbruckstiftung mit sechs Millionen D-Mark an. Dieser Umgang mit ihren Pflichtbeiträgen missfiel einigen Mitgliedern, sie klagten. Ein letztinstanzliches Urteil gab ihnen Recht und stellte fest: Kunst gehört nicht zu den legitimen Aufgaben einer IHK, dafür darf sie ihre Mitglieder nicht in Anspruch nehmen. Ein Ermittlungsverfahren gegen die Hauptgeschäftsführer der Duisburger IHK wegen Untreue wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 10 000 beziehungsweise 15 000 Euro eingestellt.
Mit seiner Kritik an der Zwangsmitgliedschaft ist Ulrich Britzelmair nicht alleine. Unterstützung findet er im Bundesverband für freie Kammern (bffk). Dessen Geschäftsführer Kai Boeddinghaus gefallen die aktuellen Entwicklungen: „Jetzt liegt es in der Hand des Bayerischen Rechnungshofs. Arbeit gibt es in der Kammer Schwaben, die sich jahrzehntelang der Kontrolle entzogen hat, mehr als genug.“ Auch um personelle Konsequenzen, so Boeddinghaus weiter, werde die IHK Schwaben nicht herumkommen. Wer jahrelang offensichtlich unbegründet dem Rechnungshof den Zutritt verweigere und damit auch dem Image der Kammer Schaden zugefügt habe, könne nicht einfach weitermachen wie bisher.
Von Mona Grunert
Veröffentlicht am 20.10.2009 15:16 Uhr
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