Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 18.11.2015 12:00

Betrunkenes Mädchen missbraucht

Das Geschehen liegt schon zwei Jahre zurück. Deshalb taten sich die Zeugen schwer, sich genau zu erinnern. Zwar war die Angelegenheit bereits im Februar von Amtsgerichtsdirektor Dieter Gockel verhandelt worden, musste dann aber ausgesetzt werden, damit eine Sachverständige über die Glaubwürdigkeit der jungen Frau befinden konnte. Die Expertin, die aus Furcht vor Übergriffen ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, schenkte dem Opfer nicht in allen Anklagepunkten Glauben. Die mittlerweile 19-Jährige hatte, weil sich der Täter erst gestern zu einem Teilgeständnis durchrang, mehrfach aussagen müssen. Dabei kam es zu Widersprüchen.

Fest steht, das Mädchen, sein älterer Bruder und ein paar Freunde besuchten im November 2013 eine Party in einem Sportheim in Fuchstal/Leeder zwischen Landsberg und Schongau. Dabei floss so reichlich Alkohol, dass der zierliche Teenager nicht mehr allein laufen konnte. Zwei Freunde trugen sie teilweise, als man sie zum Ausschlafen in die nahe gelegene Wohnung ihrer Cousine brachte. Dort bettete man sie auf den Boden. Der Freund ihres Bruders, der jetzt Angeklagte, erbot sich, bei ihr zu bleiben. Ihm gehe es auch nicht mehr gut, behauptete er. Das kam zwar einem damals 25-jährigen Maurer, dem Ex-Freund der 17-Jährigen, seltsam vor. „So betrunken war der nicht. Ganz normal halt. Mir war zwar mulmig, aber wir sind dann doch zur Party zurückgegangen”, sagte er gestern aus.

Der Angeklagte, damals 19 Jahre alt, berichtete, er habe das Mädchen auf die Schlafcouch gelegt und sich daneben. Während sie müde und weggetreten zunächst keinen Widerstand geleistet habe, habe er ihren BH geöffnet, ihr die Jeans ausgezogen und das Höschen heruntergezogen. „Es war Fummeln”, so der Angeklagte. Sie sei dann wach geworden und von ihm weggerutscht. „Ich habe gemerkt, sie wollte es nicht, und mich entschuldigt.” Er bestritt, einen Finger eingeführt zu haben, was den Tatvorwurf noch deutlich verschärft hätte. Die junge Frau selbst sagte in diesem Punkt unterschiedlich aus. Die Sachverständige meinte, das sei seltsam, denn normalerweise erinnere man sich an Gravierendes sicher und vergesse eher Nebensächlichkeiten. Mehrere Zeugen wurden gestern vernommen, um diesen Anklagepunkt zu erhellen. So kam unter anderem heraus, dass Mutter und Tochter damals zusammen ins Augsburger Zentralklinikum gefahren waren, um eine gynäkologische Untersuchung vornehmen zu lassen. Die Ärztin habe diese verweigert, wenn nicht eine Kripobeamtin zugezogen würde, erklärte die Mutter. Das fand Richter Axel Hellriegel geradezu empörend. Es müsse auf jeden Fall möglich sein, dass sich das Opfer eines potenziellen Missbrauchs auch ohne Polizei untersuchen lassen könne. Die Medizinerin jedenfalls fand damals nichts, was die Frage Finger oder nicht beantwortet hätte. Zugunsten des Angeklagten, der bislang ein unbeschriebenes Blatt war, nahm das Schöffengericht an, dass es nicht zum Eindringen in den Körper gekommen war.

Staatsanwalt Marco Ottaviano betonte, das Opfer habe 1,2 Promille Alkohol im Blut gehabt, an der Widerstandunfähigkeit der jungen Frau bestehe kein Zweifel. Der Angeklagte, mit 0,9 Promille mäßiger alkoholisiert, habe diese ausgenutzt. Die sexuelle Handlung sei erwiesen. Zu der Behauptung des Angeklagten, er selbst sei in der Nacht nicht erregt gewesen, meinte Ottaviano: „Die Staatsanwaltschaft ist weder blind noch blöd. Aber wir können nicht nach Gefühl urteilen.” Er forderte für die „abscheuliche Tat”, die der damals 19-Jährige „zielgerichtet” begangen habe, ein Jahr und neun Monate Haft, 80 Stunden Hilfsdienste sowie fünf Beratungstermine bei der Brücke, um herauszufinden, ob eine Therapie hinsichtlich Sexualverhaltens nötig wäre. Nebenklagevertreter Thomas Karl schloss sich an und betonte, nicht nur seine Mandantin, sondern deren ganze Familie leide nach wie vor unter dem Geschehen.

Mehr dazu lesen Sie in Ihrer Ausgabe der AICHACHER ZEITUNG vom 16. November 2015.


Von Monika Grunert Glas
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