Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 03.07.2015 12:00

Die „schwarze” Tiefgarage: Gericht hebt Baugenehmigung auf

Bereit zum Einzug  der Wohnungseigentümer beziehungsweise Mieter steht der Gebäudekomplex gleich hinter der Zufahrt zur Beck-Insel in Aichach. Nun hat das Verwaltungsgericht allerdings den Genehmigungsbescheid für die Tiefgarage aufgehoben. Die ist viel zu nah an die Paar herangerückt. Die Konsequenz wäre eigentlich ein Abriss, der andererseits in der Praxis kaum möglich sein dürfte. Was nun passiert, ist offen.	Foto: Robert Edler (Foto: Robert Edler)
Bereit zum Einzug der Wohnungseigentümer beziehungsweise Mieter steht der Gebäudekomplex gleich hinter der Zufahrt zur Beck-Insel in Aichach. Nun hat das Verwaltungsgericht allerdings den Genehmigungsbescheid für die Tiefgarage aufgehoben. Die ist viel zu nah an die Paar herangerückt. Die Konsequenz wäre eigentlich ein Abriss, der andererseits in der Praxis kaum möglich sein dürfte. Was nun passiert, ist offen. Foto: Robert Edler (Foto: Robert Edler)
Bereit zum Einzug der Wohnungseigentümer beziehungsweise Mieter steht der Gebäudekomplex gleich hinter der Zufahrt zur Beck-Insel in Aichach. Nun hat das Verwaltungsgericht allerdings den Genehmigungsbescheid für die Tiefgarage aufgehoben. Die ist viel zu nah an die Paar herangerückt. Die Konsequenz wäre eigentlich ein Abriss, der andererseits in der Praxis kaum möglich sein dürfte. Was nun passiert, ist offen. Foto: Robert Edler (Foto: Robert Edler)
Bereit zum Einzug der Wohnungseigentümer beziehungsweise Mieter steht der Gebäudekomplex gleich hinter der Zufahrt zur Beck-Insel in Aichach. Nun hat das Verwaltungsgericht allerdings den Genehmigungsbescheid für die Tiefgarage aufgehoben. Die ist viel zu nah an die Paar herangerückt. Die Konsequenz wäre eigentlich ein Abriss, der andererseits in der Praxis kaum möglich sein dürfte. Was nun passiert, ist offen. Foto: Robert Edler (Foto: Robert Edler)
Bereit zum Einzug der Wohnungseigentümer beziehungsweise Mieter steht der Gebäudekomplex gleich hinter der Zufahrt zur Beck-Insel in Aichach. Nun hat das Verwaltungsgericht allerdings den Genehmigungsbescheid für die Tiefgarage aufgehoben. Die ist viel zu nah an die Paar herangerückt. Die Konsequenz wäre eigentlich ein Abriss, der andererseits in der Praxis kaum möglich sein dürfte. Was nun passiert, ist offen. Foto: Robert Edler (Foto: Robert Edler)

Zunächst zur Sachlage: Der Bebauungsplan Beck-Insel wurde im Laufe der Jahre immer wieder geändert. Ziel war dabei stets die bessere Vermarktbarkeit des Areals zwischen Paar und Umlaufgraben der einstigen Mühle. Im Zuge dessen wurde auch der Wunsch erfüllt, die zunächst in der Mitte des besagten Wohnkomplexes angeordnete Tiefgarage in Richtung Paar zu verschieben. Grundvor-aussetzung war allerdings ein Mindestabstand zum Fluss von zehn Metern.

Als der unterschritten wurde, folgte ein Nein zur Tektur. Die Stadträte witterten Taktik und verweigerten das gemeindliche Einvernehmen. Das wurde darauf aber von der Baubehörde des Landratsamtes ersetzt. Dort stufte man die Abweichung als nicht so gravierend ein und sah sie - vereinfacht ausgedrückt - durch im Bebauungsplan sehr wohl zugelassene Ausnahmen von der Abstandsregelung abgedeckt. Die gelten aber nur für sogenannte „untergeordnete Anlagen” wie etwa Vordächer, Pergolas oder Terrassen. Tiefgaragen zählten aber nicht dazu, wie das Gericht ausführte und die Einschätzung der Stadt Aichach teilte.

Hildegard Schrieder-Holzner, Vorsitzende Richterin der fünften Kammer am Augsburger Verwaltungsgericht, hatte sichtlich Vergnügen an dem Fall, der wohl selbst für sie ungewöhnlich war. Normal brütet sie über Bauherren- oder Nachbarklagen, dass Kommunen ihre Planungshoheit durch das Landratsamt verletzt sehen, sei selten. Mit dem gleich zu Beginn angekündigten Vorsatz, klare Worte finden zu wollen, legte Schrieder-Holzner los und machte - unabhängig von den zahlreichen juristische Feinheiten des konkreten Genehmigungsverfahrens - deutlich, dass die Baubehörde das fehlende Einvernehmen nur dann ersetzen dürfe, wenn es zwingend erforderlich sei oder die Kommune rechtswidrig gehandelt habe. Das sah die fünfte Kammer hier nicht gegeben. Im Gegenteil: Im untergraben der Abstandsregelung sah Hildegard Schrieder-Holzner keineswegs eine Kleinigkeit, sondern eine Verletzung der Grundzüge der städtischen Planung.

Einen ausführlichen Bericht dazu gibt es in der heutigen Ausgabe der Aichacher Zeitung.


Von Robert Edler
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