Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 25.03.2015 12:00

Hörmann scheitert vor Gericht

Der Vorsitzende Richter Ivo Moll erläuterte die komplexen Hintergründe des Verfahrens. Dass die Buslinien nicht mehr wir früher einfach an hiesige Unternehmer vergeben werden, habe mit einer von der EU veranlassten Gesetzesänderung zu tun. Sebastian Roling, Rechtsanwalt der Firma Hörmann, ist allerdings der Ansicht, dass der AVV dieses Gesetz falsch auslegt, weil er den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit nicht berücksichtige. Eigenwirtschaftlich nennt sich der Busbetrieb, wenn er ohne Bezuschussung durchgeführt werden kann. Deshalb war eine der Forderungen der beiden Geschäftsführer Xaver und Philipp Hörmann, dass der AVV eine sogenannte Allgemeine Vorschrift erlassen soll, die der Gesetzgeber als eine Variante der Eigenwirtschaftlichkeit anerkennt. Dabei werden Höchsttarife vereinbart, und wenn diese zum kostendeckenden Betrieb nicht ausreichend sind, erhält das Unternehmen eine Ausgleichszahlung. Wenn eine solche Allgemeine Verordnung existiert, muss nicht europaweit ausgeschrieben werden. Doch das Gericht stellte gestern fest, dass es sich um eine reine Kann-Vorschrift handelt. „Und eine Kann-Vorschrift heißt immer: Kann auch nicht”, wie Richter Ivo Moll erklärte, sodass diesem Ansinnen der Kläger nicht stattgegeben wurde.

Moll fasste die Grundforderung der Firma Hörmann so zusammen: „Die Kläger wollen auf jeden Fall verhindern, dass die Linien öffentlich ausgeschrieben werden.” Dafür zeigte er Verständnis, schließlich handele es sich um „die Basis des Betriebs”. Die Sichtweise stützte Rechtsanwalt Sebastian Roling: Die Firma Hörmann habe - wie die anderen regionalen Busunternehmen - bislang ihre Linien in den Verbund eingebracht. Das neue Verfahren gleiche einer „kalten Enteignung”.

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Von Carina Lautenbacher
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