Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 20.04.2017 12:00

Beim Dach ein Ach

Oft sind es   die vermeintlich kleinen Dinge wie Bauanträge, die die Gemeinderäte zu ausführlichen Diskussionen anregen. 	Foto: mg (Foto: mg)
Oft sind es die vermeintlich kleinen Dinge wie Bauanträge, die die Gemeinderäte zu ausführlichen Diskussionen anregen. Foto: mg (Foto: mg)
Oft sind es die vermeintlich kleinen Dinge wie Bauanträge, die die Gemeinderäte zu ausführlichen Diskussionen anregen. Foto: mg (Foto: mg)
Oft sind es die vermeintlich kleinen Dinge wie Bauanträge, die die Gemeinderäte zu ausführlichen Diskussionen anregen. Foto: mg (Foto: mg)
Oft sind es die vermeintlich kleinen Dinge wie Bauanträge, die die Gemeinderäte zu ausführlichen Diskussionen anregen. Foto: mg (Foto: mg)

Im Prinzip geht man in Affing mit Bauanträgen schon seit Jahren recht tolerant um. Als in anderen Gemeinden des Wittelsbacher Landes „Toskanahäuser” noch empört als nicht ins Ortsbild passend abgelehnt wurden, verfuhr man in Affing längst nach dem Motto: Soll jeder nach seiner Fasson selig werden, solange es die Nachbarn nicht beeinträchtigt.

Für das Gebiet an der Jägerstraße in Anwalting gibt es einen noch relativ jungen Bebauungsplan. Er lässt Sattel-, Pult-, Walm- und Krüppelwalmdächer zu und somit auch die sogenannten Toskanahäuser, bei denen im ersten Stock keine Schrägen die Wohnqualität beeinflussen. Die Neigung der Dächer in dem Areal soll 18 bis 48 Grad betragen.

Beate und Andres Marsoun ersuchten nun um die Genehmigung für ein Haus mit einem Pultdach, das jedoch nur fünf Grad Neigung hat und deshalb als Flachdach gilt. Sie möchten es mit einer anthrazitfarbenen Folie eindecken statt, wie vorgeschrieben, mit Tonziegeln oder Dachsteinen. Auch die Doppelgarage soll „aus architektonischen Gründen” ein Flachdach erhalten. Architekt Richard Kolb erklärte, aus seiner Sicht seien die Grundzüge des Bebauungsplans nicht berührt. Auch die Sachbearbeiterin in der Gemeindeverwaltung empfahl eine Genehmigung, denn der Bebauungsplan sehe viele Dachformen vor, und es sei nicht zu entnehmen, dass die Festsetzung besonders wichtig sei. Sie fand die Wünsche der Bauherren „städtebaulich vertretbar” und mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Vizebürgermeister Gerhard Faltermeier meinte, der Bebauungsplan sei noch nicht alt, und der Gemeinderat werde sich bei den darin enthaltenen Vorschriften schon etwas gedacht haben. Zudem bezweifelte er, dass Flachdächer im ländlichen Umfeld „der Weisheit letzter Schluss” seien. Paul Moll entgegnete, die Gemeinde selbst baue innerorts moderne Gebäude mit Flachdächern: „Also gehören die wohl schon zum ländlichen Raum!” Man solle froh sein, wenn die Leute bauen, und ob ein Dach fünf oder 18 Grad Neigung habe, sehe man eh nicht. Dritter Bürgermeister Stefan Matzka fand, „da hinten sieht man das Haus eh nicht”, und auch Christine Schmid-Mägele äußerte sich dahingehend, es falle an der Oberen Jägerstraße 1 nicht weiter auf. Bürgermeister Markus Winklhofer stimmte dieser Einschätzung zu und ergänzte, am Ortsrand würde die Sache schon anders aussehen. Am Ende setzte sich jedoch die Mehrheit der Gemeinderäte durch, die, ähnlich wie Manfred Klostermeir, der Meinung waren, wenn man ständig Ausnahmen genehmige, dann brauche man eigentlich gar keine Bebauungspläne mehr aufzustellen. Man könne ein Dach schon so gestalten, dass es passe, sagte Klostermeir, und das angestrebte Flachdach sei wesentlicher, als wenn einer mal die Baugrenze um einen halben Meter überschreite. Der Antrag auf Befreiung von den Bauvorschriften wurde mit 13:7 Stimmen abgelehnt.

Gemeinderat Markus Jahnel fehlte am Dienstagabend. Ständige Ausnahmegenehmigungen konterkarieren Bebauungsplan


Von Monika Grunert Glas
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