Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 27.07.2016 12:00

Tritt Affing Kreis-Wohnbau bei?

Erneut kam Wohnbau-Geschäftsführer Max Rössle in den Gemeinderat, um die Möglichkeiten vorzustellen, die es für eine Kooperation zwischen Kommune und Wohnbau gibt. Im ersten Modell bliebe Affing Eigentümer der Gebäude und trüge die Sanierungs- sowie Folgekosten. Die Wohnbau GmbH würde als Dienstleister fungieren, die Sanierung organisieren und die anschließende Bewirtschaftung. Vorteil: Die Gemeinde bleibt Eigentümer und entscheidet, an wen vermietet wird. Nachteil: Die Kommune trägt das Kosten- und das Mietausfallrisiko sowie die Instandhaltungsaufwendungen.

Im zweiten Fall, über den nicht weiter diskutiert wurde, würde sich die Gemeinde von den Gebäuden trennen und der Wohnbau ein Erbbaurecht für mindestens 30 Jahre einräumen. Die Kommune bliebe Eigentümerin der Grundstücke, aber nicht der Häuser. Das Nutzungsrecht ginge auf die Wohnbau über. Es gäbe keine Kostenrisiken bei der Sanierung und Bewirtschaftung, man hätte aber auch keinen Einfluss auf die Vermietung, und nach Ablauf des Erbbaurechts müsste die Kommune die Wohnbau für die geleisteten Investitionen entschädigen.

In der dritten Variante bringt die Gemeinde die Häuser und Grundstücke in Anwalting, Mühlhausen und Haunswies (dort ist aber nicht das gerade von den Vereinen renovierte und genutzte Gebäude gemeint) als Sacheinlagen in die Wohnbau ein, bei der sie damit Gesellschafter würde. Das gesamte Risiko hinsichtlich Sanierung und Vermietung ginge auf die Wohnbau über. Die Verwaltung, die eigentlich nicht prädestiniert dafür ist, Wohnungen zu vermieten und sich mit entsprechendem Ärger herumzuschlagen, wäre entlastet. Die Wohnbau verwaltet 1200 Wohnungen im Kreis und hat das entsprechende Fachpersonal.


Von Robert Edler
north