Prospekte in der Aichacher Zeitung
Technische Angaben für maschinelle Prospektbeilagen. Sollte Ihre Beilage unten stehende Anforderungen nicht erfüllen, erstellen wir gern ein Angebot für eine manuelle Beilage.
Format
- Maximal 225 mm x 305 mm
- Minimal 105 mm x 148 mm
Gewicht
- Maximal 70g/Exemplar. Höhere Gewichte auf Anfrage.
- Minimal 8g/Exemplar. Ausnahme: Einzelblätter im Format DIN A6. Sie dürfen ein Gewicht von 3 g (Papiergewicht von 170g/m²) nicht unterschreiten.
Falzarten
- Mehrseitige Beilagen können nur als Kreuz-, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet werden.
- Altar-, Zickzack und Fensterfalz sowie Kreis-, Oval- oder ähnliche Sonderformate lassen sich nicht verarbeiten.
- Der Falz muss sich immer an der langen Seite befinden.
Beschnitt
- Alle Beilagen rechtwinklig und formatgleich geschnitten.
- Beilagen müssen sich problemlos vereinzeln lassen u. dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer haben.
Beilagen mit Beiklebern oder Warenproben
- Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen, bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage, anzukleben.
- Beilagen mit außen angeklebten Produkten bzw. eingeklebten Warenproben sowie selbstklebende Sticker oder Etiketten bedürfen einer Abstimmung mit dem Verlag.
Draht-Rückenheftung
- Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen sein und darf keinesfalls stärker als diese sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein.
- Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
Anlieferungszustand
- Beiprodukte müssen in der Art beschaffen sein, dass eine industrielle Weiterverarbeitung auch auf Hochleistungsmaschinen ohne zusätzliche manuelle Eingriffe möglich ist. Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird ggf. in Rechnung gestellt.
- Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
- Beilagen mit umgeknickten oder beschädigten Ecken, Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
Lieferschein
- Jeder Anlieferung muss ein Lieferschein beiliegen.
- Der Lieferschein soll textgleich zum Palettenzettel lauten.
Palettierung
- Die Beilagen müssen auf Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen eine max. Ladehöhe von 120 cm nicht überschreiten.
- Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 10 bis 12 cm aufweisen, um von Hand greifbar zu sein.
- Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein.
- Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.
- Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden und das Eindringen von Feuchtigkeit (auch von unten) zu schützen.
- Jede Palette muss deutlich und sichtbar mit einem Palettenzettel mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
a) Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben
b) Erscheinungstermin
c) Auftraggeber der Beilage
d) Beilagentitel oder Motiv der Beilage
e) Absender und Empfänger
f) Stückzahl der Beilagen und Gewicht der Palette
g) Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
h) Anzahl der Paletten
Verpackung gemäß Verpackungsverordnung
- Die Verpackung ist auf das notwendige Minimum zu beschränken und darf kein Verbundmaterial enthalten.
- Paletten/Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.
- Palettenbänder sollen aus PE sein, Metallbänder sind aus Unfallverhütungsgründen zu vermeiden.
- Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein.
- Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.
Doppelbelegung
- Doppelbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, v.a. bei Einzelblättern, Drahtheftung oder niederem Papiergewicht.
- Fehlstreuungen, Fehlbelegungen oder Doppelbelegungen von ca. 2 % sind brachenüblich.
Teilbelegungen
- Die Unterbringung in genau begrenzten Teilauflagen erfolgt bestmöglich. Geringfügige Gebietsabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
Anliefer-Adresse
Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH & Co. KG
Fritz-Mayer-Straße (Industriegebiet Oberbernbacher Weg)
86551 Aichach
Anlieferungs-/Rücktrittstermine
- 3 Werktage vor dem vereinbarten Beilagetermin frei Haus (Mo - Do. 6.00 - 18.00 Uhr, Fr 6.00 - 12.00 Uhr), frühestens jedoch 8 Tage vorher.
- Spätestens bei Anlieferung der Beilagen muss ein schriftlicher Auftrag bei der Anzeigenabteilung vorliegen.
- Letzter Rücktrittstermin 5 Tage vor Erscheinen.
Aufmachung
- Beilagen, die durch Format oder Aufmachung den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten und kombinierte Beilagen von zwei oder mehr Werbetreibenden können nicht angenommen werden.
- Prospekte mit mehreren Blättern gelten nur dann als eine Beilage, wenn sie geheftet, geleimt oder kuvertiert sind.
Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung
ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Berechnung erfolgt nach der beauftragten Menge.
Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters bindend.
Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt.
Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner Beilagen auf
dem Vertriebsweg.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages.